Information zur CO2-Steuer gemäß CO2KostAufG:
Heizwertbezogener Emissionsfaktor Erdgas: 0,20088 kg CO2/kWh
(gemäß § 7 Absatz 4 Nummer 2 und 4 Brennstoffemissionshandelsgesetzes)
Brennstoffemissionen für die Erdgaslieferung
Die individuelle Emission ergibt sich aus dem Produkt des heizwertbezogenen Emissionsfaktors in Höhe von 0,20088 kg CO2 und der gelieferten Erdgasmenge in kWh gemäß Ihrer Jahresrechnung.
(Rechenbeispiel für eine exemplarische Liefermenge von 18.000 kWh Jahresverbrauch: 0,20088 x 18.000 = 3.615,84 kg CO2)
Enthaltene CO2-Kosten im Rechnungsbetrag
Die enthaltenen CO2-Kosten entnehmen Sie bitte aus Ihrer Rechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich um Netto-Beträge handelt und die Umsatzsteuer für den Bruttobetrag noch hinzugerechnet werden muss.
CO2KostAufG-Rechner
Das Bundeswirtschaftsministerium bietet einen Online-Rechner zur Berechnung der CO2-Kosten gemäß dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz an. Hier kommen Sie zu diesem Rechner: Rechner BMWK