Information zur CO2-Steuer gemäß CO2KostAufG:
Heizwertbezogener Emissionsfaktor Erdgas im Jahr 2023: 0,18139 kg CO2/kWh
(gemäß § 7 Absatz 4 Nummer 2 und 4 Brennstoffemissionshandelsgesetzes)
Brennstoffemissionen für die Erdgaslieferung im Kalenderjahr 2023
Die individuelle Emission ergibt sich aus dem Produkt des heizwertbezogenen Emissionsfaktors in Höhe von 0,18139 kg CO2 und der gelieferten Erdgasmenge in kWh gemäß Ihrer Jahresrechnung.
(Rechenbeispiel für eine exemplarische Liefermenge von 18.000 kWh Jahresverbrauch: 0,18139 x 18.000 = 3.265,02 kg CO2)
Enthaltene CO2-Kosten im Rechnungsbetrag
Die enthaltenen CO2-Kosten entnehmen Sie bitte aus Ihrer Rechnung. Bitte beachten Sie, dass es sich um Netto-Beträge handelt und die Umsatzsteuer für den Bruttobetrag noch hinzugerechnet werden muss.