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Energiewende daheim
Solarmodule für die Steckdose
Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit der Energiewende. Eine Möglichkeit der direkten Beteiligung hieran ist die Installation einer steckerfertigen Photovoltaik-Anlage, zum Beispiel am heimischen Balkon. Damit kann man die nachhaltige Stromerzeugung vor Ort fördern und eventuell den eigenen Strombezug reduzieren. Es gibt aber auch einige rechtliche Punkte zu beachten.
Der Anlagenbetreiber hat die Errichtung der sogenannten Plug-In-Anlage vorab dem Netzbetreiber gemäß § 19 Abs. 3 NAV mitzuteilen. Der Anschluss der Anlage hat unter Maßgabe des § 49 EnWG zu erfolgen, i. d. R. durch den Netzbetreiber oder einen zugelassenen Installateur, sofern nicht bereits eine sogenannte Energiesteckvorrichtung installiert ist.
Das Einstecken einer Erzeugungsanlage ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes in eine herkömmliche Steckdose zu vergleichen und nur unter bestimmten Bedingungen mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung (z. B. nach VDE V 0628-1) zulässig. Diese Bedingungen sind in der Norm DIN VDE V 0100-551-1 aufgeführt.
Die Stadtwerke Waldkraiburg weisen auf folgende Punkte hin
- Anmeldung der Anlage bei der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH
- Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Anschluss der Anlage
- Antrag zum Einbau eines Zweirichtungszähler, sofern eine Rückeinspeisung von Strommengen in das Netz für die allgemeine Versorgung nicht ausgeschlossen werden kann
- Verwendungsverbot bei nicht-rücklaufgesperrter Bezugszähler
- Vorhaltung der technischen Einrichtungen nach § 9 Abs. 2 Nr. EEG 2017
- Anmeldung im Marktstammdatenregister
- EEG-Umlagepflicht bei unmittelbarer Belieferung eines Dritten, Pflicht der Mengenmeldung an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber
Kurzinfo zu sogenannten Mikro PV mit Stecker499 KB