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Strom- und Gaspreisbremse
Die staatliche Unterstützung für unsere Privat- und Kleingewerbekunden*innen
Wir setzen für unsere Kundinnen und Kunden die Strom- und Gasbremsbremse gemäß den geltenden Bestimmungen um. Sie erhalten damit automatisch ab 1. März 2023 eine Entlastung. Die monatlichen Abschläge sinken um den Entlastungsbetrag und werden über das EDV-System automatisch angepasst. Mit dieser Anpassung schreiben wir im Februar oder März alle betroffenen Abnahmestellen an. Es muss auch kein Antrag auf Entlastung oder ähnliches gestellt werden.
Für wen gelten die Preisbremsen?
Alle Tarifkunden-Abnahmestellen für Strom mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh und für Erdgas mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1.500.000 kWh werden entlastet.
Wie funktionieren die Preisbremsen ?
Auf Basis der Prognose Ihrer Abnahmestelle(n), welche uns von den Netzbetreibern automatisch mitgeteilt werden, errechnen wir individuell und automatisiert die Höhe der Senkung. Diese Senkung werden wir Ihnen schriftlich mitteilen und dementsprechend den Abschlag ab März anpassen. Für die Jahresabrechnung des Jahres 2023 im Folgejahr werden wir die Preisbremse für das gesamte Jahr berücksichtigen. Somit ist sichergestellt, dass Sie nicht zu viel zahlen.
Wieviel Euro werden Sie sparen?
Die Preisdeckelung gilt für einen Anteil von 80 % der Jahresprognose. Der Arbeitspreis für Strom ist für diesen Verbrauchsanteil bei 40 Cent/kWh brutto und für Erdgas bei 12 Cent/kWh brutto festgesetzt. Ist der Verbrauch von Strom größer als 30.000 kWh, liegt der Preisdeckel bei 13 Cent/kWh netto zzgl. der Netznutzungs- und Messentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern.
Rechenbeispiele
Eine Familie verbrauchte im Vorjahr 3.333 kWh Strom und kann dieses Jahr 10 % einsparen. Somit wird sie mit dem aktuellen Grundversorgungstarif von der Strompreisbremse um 38 Euro/Monat brutto entlastet. Es verbleibt ein Abschlag von 113 Euro/Monat brutto.
Eine Familie verbrauchte im Vorjahr 25.000 kWh Erdgas und kann dieses Jahr 20 % einsparen. Somit wird sie mit dem aktuellen Tarif von der Gaspreisbremse um 249 Euro/Monat brutto entlastet. Es verbleibt ein Abschlag von 213 Euro/Monat brutto.
Anmerkung: Im Entlastungsbetrag sind die Preisbremsen, die Energieeinsparung und (beim Erdgas) noch die temporäre Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 7 % enthalten. Die Berechnungen können Sie online unter https://www.bdew.de/ für Ihre Abnahmestelle individuell berechnen.