Information zum Entleeren von privaten Pools
Wohin mit dem Pool(ab)wasser?
Badespaß ist für viele im Sommer einfach das Größte, vor allem für Besitzer eines festen oder mobilen Swimmingpools im eigenen Garten. Doch neigt sich die Badezeit ihrem Ende zu, stellt sich die Frage, wie man das Poolwasser entsorgen kann. Kann das Poolwasser einfach im Garten versickert werden oder muss es in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet werden?
Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob das Poolwasser unbehandelt verwendet wird, oder ob Chemikalien wie etwa Chlor, Biozide usw. zugesetzt werden. Unbehandeltes Poolwasser, z. B. Wasser aus kleinen Planschbecken, die in der Regel nach kurzer Zeit entleert werden, kann bedenkenlos im eigenen Garten versickert werden.
Bei länger stehendem Poolwasser und bei jedem installiertem Swimmingpool kommt man aber meist nicht darum herum, das Wasser mit Chemikalien zu „pflegen“, um Algen und Bakterien zu bekämpfen. Dieses Poolwasser ist dann jedoch nicht mehr unbelastet und gilt gemäß § 54 Wasserhaushaltsgesetz – WHG als Abwasser. Abwasser darf nicht in das Grundwasser gelangen (Versickerung) , sondern muss in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH.