Zutrittsregelungen für Sportstätten mit 2 G Plus
Nur für Personen die geimpft oder genesen sind (gegen Vorlage des jeweiligen Dokumentes und des Personalausweises) UND einen negativen Corona Test vorweisen können.
(PCR Tests gelten 48 Stunden, Schnelltests 24 Stunden.)
Selbsttests vor Ort werden von Seiten der Stadtwerke nicht anerkannt!
Ausnahmen der 2 G Plus Zugangsregelung:
- Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten
- Schüler von 12 - 17 Jahren (hier gilt bis zum 12.01.2022 eine Übergangsregelung, da diese In der Schule regelmäßigen Tests unterliegen.)
- Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dies durch Vorlage eines Attests und eines negativen PCR Tests belegen.
- Für Personen, deren „Booster“-Impfung länger als 15 Tage zurückliegt.
Für den Zutritt gelten jeweils die aktuell gültigen Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordung. Die aktuell gültigen Regelungen können auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf am Inn eingesehen werden. Landratsamt Mühldorf